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Vorstand

Dr. Martina Adam

Dr. Martina Adam ist seit 01.03.1994 hauptberuflich für die AWD-Stiftung Kinderhilfe tätig und seit 01.04.2003 Mitglied des Vorstands. Sie wurde nach dem Abitur im Rahmen eines Zeitungs-Volontariats zur Redakteurin ausgebildet. Anschließend absolvierte sie an der Universität Hannover das Studium der Literatur- und Sprachwissenschaft und der Politikwissenschaft, welches sie 1989 abschloss. Anschließend promovierte sie im Fachbereich für Geisteswissenschaften der Universität Hannover. Nebenbei befasste sie sich intensiv mit dem Studium der Philosophie und der Sozialpsychologie. Dr. Adam hat die operative Leitung der Stiftung und betreut vor allem die Projekte der Stiftung im Ausland.

Manfred I. Washausen

Manfred I. Washausen ist seit 1991 ehrenamtliches Mitglied des Vorstands und damit ein Mann der ersten Stunde bei der AWD-Stiftung. Der Dortmunder engagiert sich in jeder freien Minute für notleidende Kinder, nachdem er aus gesundheitlichen Gründen die Arbeit im Vertrieb aufgegeben hatte. Washausen zeichnet sich durch ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und vor allem Gerechtigkeitssinn aus - in der humanitären Arbeit unverzichtbar. Vorhandene Kräfte nutzen, Grenzen überschreiten, mehr wollen, den Kindern diese Welt endlich lebenswert und liebenswert gestalten, das sind seine Ziele. Er kümmert sich vor allem um die Projekte in Deutschland und ist für die Vermögensverwaltung der Stiftung zuständig.



Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und aussergerichtlich und hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • die Verwaltung des Stiftungsvermögens,
  • die Durchführung der Beschlüsse des Kuratoriums über die Vergabe der Stiftungsmittel,
  • die Entscheidung über die Bildung freier und zweckgebundener Rücklagen,
  • die Aufstellung eines jährlichen Wirtschaftsplanes,
  • die Rechnungslegung und Berichterstattung über die Verwaltung des Stiftungsvermögens gegenüber dem Kuratorium und der Stiftungsaufsicht,
  • die Anstellung von Arbeitskräften.

Zur Verwaltungsvereinfachung und Beschleunigung der Hilfeleistung kann das Kuratorium das Recht der Beschlussfassung über Vergabe von Fördermitteln, die die festgelegten Beträge nicht überschreiten, auf den Vorstand delegieren.