Unsere Satzung...

...definiert unseren Stiftungszweck und unsere Rechtsform.
Hier finden Sie sowohl unsere Satzung als auch unseren jüngsten Freistellungsbescheid zum Downloaden. Die AWD-Stiftung Kinderhilfe wurde in privatrechtlicher Form errichtet und dient gemeinnützigen Zwecken. Als rechtsfähige Stiftung unterliegt sie der staatlichen Stiftungsaufsicht.
Wir sind wegen Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover-Nord, St.-Nr. 25 / 206 / 35058, vom 02.10.2008 für die Jahre 2005 – 2007 nach § 5, Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.
Die AWD-Stiftung Kinderhilfe Deutschland ist zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt. Bitte denken Sie daran, auch Ihre vollständige Anschrift auf dem Überweisungsträger anzugeben. Sollten Sie bis spätestens zu Beginn des Folgejahres keine Bestätigung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns (Kontakt).
Bei Spenden bis zu EUR 200 reicht dem Finanzamt der Nachweis durch einen Überweisungsbeleg der Bank aus.

Die Satzung zum Download (84 Kb, PDF)

Der Freistellungsbescheid zum Download (135 Kb, PDF)


