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Soziale Hilfe

 

Wenn Sie im Rahmen der Familienhilfe Mittel für Kinder beantragen möchten, legen Sie bitte folgende Dokumente vor:

  • Kopien aller Einkommensnachweise (z.B. Lohnabrechnung, Arge-Bescheid incl. Berechnungsprotokoll, Bescheid über Unterhalt, Kindergeld, etc.)
  • unterschriebene Aufstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben (handschriftlich ist ausreichend)
  • unsere Einverständniserklärung, die wir Ihnen nach Erhalt des Hilfegesuches zuschicken


Angesichts der Vielzahl der uns erreichenden Hilfegesuche und angesichts der Begrenztheit unserer Mittel mussten wir schon aus Gründen der Gleichbehandlung Selektionskriterien schaffen.

Nicht gefördert werden können:

  • Therapien aller Art (Delfin, Kozijavkin, Petö, Hippo, etc.)
  • Knochenmarktypisierungen
  • Behindertengerechte Hausumbauten (Treppenlift, Ausbauten, Rolli-Rampen etc.)
  • Anschaffung / Umbauten von (Behindertengerechten) Pkw
  • Anschaffung Schulmaterial
  • keine „Familienhilfe“ im weitesten Sinn (Übernahme von Mietschulden, Gasrechnungen, Teppichen etc.)
  • Auslandsreisen (Erholungsmaßnahmen, Klassenfahrten)